Gemeinsamer Gutachterausschuss
Laut dem Baugesetzbuch (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss im wesentlichen folgende Aufgaben (§ 193 Absatz 1 BauGB):
• Erstatten von Verkehrswertgutachten
• Führen der Kaufpreissammlung
• Ermitteln der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten