15.01.2025

Bundestagswahl 2025 – Wahlscheinantrag bequem per Internet

Informationen zum online Wahlscheinantrag

 

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden.  

Telefonische Anträge und Anträge per SMS oder über die WhatsApp-Funktion sind nicht zulässig.

Die Stadt Dornstetten bietet zur Bundestagswahl 2025 allen Wahlberechtigten die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage http://www.dornstetten.de an.

 

Beim Aufruf des Links „Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl 2025“ (Link siehe unten) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Bitte bedenken Sie bei der Antragstellung die Dauer des Postweges und beachten Sie bitte des Weiteren den am Ende dieses Textbeitrages aufgeführten, wichtigen Hinweis.

 

Der Internet-Link bzw. Online-Wahlscheinantrag steht Ihnen für die Antragstellung nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr, zur Verfügung. Darüber hinaus können in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Dornstetten und den Ortschaftsverwaltungen Aach oder Hallwangen einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an stadtverwaltung@dornstetten.de  einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre(n) Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

 

WICHTIGER HINWEIS bezüglich dem Versand von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen:

Zu Ihrer Information weisen wir darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

Wir bitten Sie deshalb, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. 

 

Ihre Stadtverwaltung Dornstetten

– Wahlamt –