1. Richtlinie zur finanziellen Förderung zur Beseitigung von Leerständen von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien
Sie überlegen sich, ein Geschäft in der Dornstetter Innenstadt zu eröffnen? Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Richtlinie der Stadt Dornstetten mit dem Ziel, Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen und Neuansiedlungen zu erleichtern.
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