Anmeldung der Eheschließung

Beim Standesamt können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung in Dornstetten hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Beitrittserklärung (erhältlich beim Standesamt) mitbringen.

 

Voraussetzungen

Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen! Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

 

Folgender Hinweis bezieht sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.



Benötigt werden immer:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass;
  • Aufenthaltsbescheinigungen des Bürgerbüros/der Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb Dornstetten);
  • vom Geburtsstandesamt eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes. Erhältlich beim Eheschließungsstandesamts.
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.

 

Zusätzlich, bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge

 

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:

  • Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde

 

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • Registrierschein
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Bescheinigung über Namenserklärung
  • Einbürgerungsurkunde

Wichtiger Hinweis:


Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.

 

Gebühren

  • Anmeldung der Eheschließung: 65,00 €
  • Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung: 45,00 €
  • Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 110,00 €
  • Personenstandsurkunden (Ehe-, Sterbe-, Geburtsurkunde):20,00 €
  • Begl. Abschrift aus dem Personenstandsregister: 20,00 €
  • Auf Wunsch ein Familienstammbuch: zwischen 30,00 € und 40,00 €

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