Anträge auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Abbruch von Gebäuden

Anträge zu Bauvorhaben im Stadtgebiet (Gemarkungen Dornstetten, Aach und Hallwangen) sind direkt bei der Stadtverwaltung Dornstetten einzureichen. Ihre Ansprechpartnerin für die Bearbeitung von Bauanträgen im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich ist Iris Lembach. 

Für die Erteilung von Baugenehmigungen ebenso bei Fragen zum Verfahren und Verfahrensabläufen ist der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten als Untere Baurechtsbehörde (Baugenehmigungsbehörde) für die Verbandsgemeinden Dornstetten-Glatten-Schopfloch-Waldachtal zuständig. Die Zuständigkeit bei Anträgen im Kenntnisgabeverfahren wurde für alle vorgenannten Verbandsgemeinden auf den Gemeindeverwaltungsverband übertragen.

 

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