Baulasten
Öffentlich-rechtliche Baulasten werden im jeweiligen Baulastenverzeichnis einer Gemeinde geführt.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis für Grundstücke (bebaute/unbebaute) im Stadtgebiet Dornstetten (Gemarkungen Dornstetten, Aach und Hallwangen) erhalten Sie auf schriftliche Anfrage (gerne per E-Mail) unter Angabe der Grundstücks-Flst.-Nr., ggfs. Straße und Hausnummer sowie der Gemarkung unter Darlegung eines berechtigten Interesses.
Die Auskünfte sind gebührenfrei. Bei Vorliegen von Baulasten erhalten Sie bei berechtigtem Nachweis eine Abschrift/Fotokopie.
Zuständig für die Vorbereitung von Baulasten-Übernahmeerklärungen und die Abgabe von entsprechenden Erklärungen ist der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Frau Merz.
Ihr Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr