Bauwasserzins
Nach der Wasserversorgungssatzung der Stadt Dornstetten wird für Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, ein Bauwasserzins erhoben.
Wenn der Verbrauch nicht durch einen Wasserzähler festgestellt werden kann, werden folgende Wassermengen abgerechnet:
Bei Neubauten werden für je angefangene 100 Kubikmeter umbauten Raums 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrundegelegt. Kleinere Gebäude bleiben frei. Bei Fertigbauweise werden nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.
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