Eheurkunde
Die Eheurkunde wird bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt. Sie können nachträglich weitere Eheurkunden bestellen.
Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt, beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und enthält den Nachweis über eine eventuell neu gewählte Namensführung. Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.
Sie können die Eheurkunde auch in internationaler Form erhalten. Dies ist eine mehrsprachige Urkunde, die Sie im Ausland verwenden können.
Bei uns erhalten Sie nur Eheurkunden von Ehen, die in Dornstetten geschlossen wurden oder wenn wir für Ihre im Ausland geschlossene Ehe das Eheregister (früher Familienbuch) führen.
Die Eheurkunde können Sie
- persönlich
- telefonisch
- mittels Fax
- per Email beantragen
Ihre Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1+2
72280 Dornstetten
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07443 9620-48
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
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