Einzugsermächtigung
Durch das Erteilen einer Einzugs-/Abbuchungsermächtigung wird der Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung wesentlich erleichtert:
- Die Steuer- oder Gebührenbeträge werden zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht, Sie müssen keine Termine mehr überwachen.
- Das (lästige) Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfällt.
- Es fallen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr an.
- Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Ein Formular erhalten Sie persönlich, auf telefonische Anforderung vom Rathaus oder hier zum Download.
Ihre Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Fax:
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