Erziehungsgeld, Anträge

Der Bund und das Land unterstützen Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes finanziell.

  • Der Antrag ist für jedes Lebensjahr neu zu stellen.
  • Der Antrag für das erste Lebensjahr kann gestellt werden, sobald die Geburtsbescheinigung vom Standesamt vorliegt.
  • Der Antrag für das zweite und dritte Lebensjahr kann ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden.

Das Erziehungsgeld wird im ersten und im zweiten Jahr vom Bund ausbezahlt. Im dritten Jahr übernimmt das Land die finanzielle Hilfe. Die Höhe des Erziehungsgeldes ist einkommensabhängig.

Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für sechs Monate vor Antragsstellung gewährt werden.

Reichen Sie daher ihren Antrag rechtzeitig ein.

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus oder zum Herunterladen bei der Homepage der L-Bank.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-47
Fax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
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