Geburtsurkunden
Geburten werden vom Standesamt des Geburtsortes beurkundet und dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes mitgeteilt.
Die Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Geburtsnamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt und die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie die rechtliche Zugehörigkeit der Eltern zu einer Religionsgemeinschaft.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Sie können die Geburtsurkunde auch in internationaler Form erhalten. Dies ist eine mehrsprachige Urkunde, die Sie im Ausland verwenden können.
Bei uns erhalten Sie nur eine Geburtsurkunde, wenn Sie in Dornstetten geboren sind.
Die Geburtsurkunde können Sie wie folgt beantragen:
- persönlich
- telefonisch
- mittels Fax
- per Email
Ihre Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1+2
72280 Dornstetten
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07443 9620-48
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
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