Gewerbesteuer

Alle Gewerbetreibende unterliegen der Steuerpflicht.

Ob die Steuerpflicht besteht, wird durch das zuständige Finanzamt festgestellt.
Gegebenenfalls erhält die Stadt vom Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid, der dann für die Berechnung und Veranlagung zugrunde gelegt wird. Der Steuermessbetrag wird dann mit dem städtischen Gewerbesteuerhebesatz, den der Gemeinderat festlegt, multipliziert.

In Dornstetten wurde am 19.11.2024 die Erhöhung der Gewerbesteuer zum 01.01.2025 von bisher 345 v.H. auf 355 v.H. zu erhöhen beschlossen.

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