Personenstandsurkunden
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Urkunden und Beglaubigungen von Abschrift aus Personenstandsbüchern dürfen nur vom Standesamt vorgenommen werden
siehe unter:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
Voraussetzungen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei persönlicher Abholung)
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.
Für alle anderen Personen gilt:
Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts; vollstreckbarer Titel; Zwangsvollstreckungsbescheid).
Ihre Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1+2
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9620-48
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
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