Spendenbescheinigungen
Wenn Sie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen z.B.
- die Feuerwehr,
- den Kindergarten,
- die Schule oder
- das Jugendhaus
Sämtliche gemeinnützige Vereine sind berechtigt und verpflichtet, bei eingehenden Spenden selbst eine Spendenbescheinigung zu erteilen.
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9620-20
Fax:
07443 9620-29
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr