Umlegungen
Die Umlegung ist ein Bodenordnungsverfahren, welches nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen ist.
Zweck der Umlegung ist es, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gelegenen Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die Einleitung eines Umlegungsverfahrens wird durch den Gemeinderat nach einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung angeordnet.
Bei der Durchführung eines Umlegungsverfahrens haben sowohl öffentliche als auch private Interessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Privatnützigkeit den gleichen Rang.
Zweck der Umlegung ist es, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gelegenen Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
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Bei der Durchführung eines Umlegungsverfahrens haben sowohl öffentliche als auch private Interessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Privatnützigkeit den gleichen Rang.
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