Ummeldung innerhalb des Ortes
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Dornstettens müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Rathaus ummelden. Hierfür ist ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.
Erforderliche Umterlagen:
- gültiger Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Legen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung der Meldebehörde vor. Den Vordruck finden Sie unter "Formulare" oder bei uns im Einwohnermeldeamt bzw. den Ortschaftsverwaltungen Aach und Hallwangen!
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9620-47
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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